Der „Budapest-Komplex“: Welche Tat wird Maja T. vorgeworfen?

Antifa 29. Juli 2025

Budapest / Berlin, Juli 2025

Die Aktivistin Maja T. wird beschuldigt, im Februar 2023 beim sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest gemeinsam mit anderen mutmaßlichen Linksextremen mehrfach Rechtsextreme angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Vorwurf lautet auf versuchte lebensgefährliche Körperverletzung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung eine Anklage mit drohendem Höchstmaß von bis zu 24 Jahren Haft.

Das Tatgeschehen: Angriffe in der Stadt

Ungarische Ermittlungsbehörden berichten von vier Angriffen um den 11. Februar 2023 herum:

• Die Täter sollen Betroffene in der Metro, vor Banken und auf einem Platz in Gazdagrét mit Metallstangen, Gummihämmern, Kubotan und Pfefferspray attackiert haben.

• Neun Personen wurden verletzt, darunter sechs schwer, auch bewusstlose Opfer wurden mit Schlägen traktiert.

Linke Aktivist:innen hingegen betonen, dass viele der Betroffenen selbst neonazistisch aktiv gewesen seien und das gesamte Vorgehen in einem zunehmend autoritären Kontext stattfinde.

Der Tatverdacht gegen Maja T.

Nach offizieller Darstellung soll Maja T. an zwei bis vier dieser Taten teilgenommen oder sie geplant haben. Sie gilt laut Staatsanwaltschaft als Teil einer organisierten Gruppe. Dabei wechselte sie zwischen Rollen als direkter Angreiferin und Beobachterin – je nach Situation.

Der Anwalt Sven Richwin stellte fest:

„Selbst bei Platzwunden, die in wenigen Tagen abheilten, drohten 24 Jahre Haft bei einem Angebot von 14 Jahren ohne Verhandlung bei Geständnis. Ein krasses Missverhältnis.“  

Der Prozessbeginn in Budapest


Am 21. Februar 2025 begann das Verfahren gegen Maja T. öffentlich. Schon zu Beginn wurde Kritik laut, weil sie in Handschellen, Fußfesseln und an einer Leine vorgeführt wurde begleitet von bewaffneten, maskierten Polizeibeamt:innen. Diese Form der Präsentation stieß auch beim Auswärtigen Amt auf deutliche Kritik  .

Maja verweigerte ein Geständnis und nutzte die Gelegenheit, eine sechseitige Erklärung vorzulesen:

„Ich stehe hier, gekettet, und kein Teil dieses Justizsystems erkennt mich als non-binäre Person an … Ich werde verfolgt, weil ich antifaschistisch bin.“   


Rechtliche Fragen Die Auslieferung war rechtswidrig

• November 2023 erließ Ungarn einen Europäischen Haftbefehl gegen Maja wegen der Tatvorwürfe.

• Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen und in die JVA Dresden überführt.

• Juni 2024 erfolgte die Auslieferung nach Ungarn obwohl zeitgleich ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht lief und dieses die Überstellung untersagte. Die Entscheidung erreichte die Behörden zu spät Maja war bereits im Zug und über die Grenze gebracht worden.

Im Januar 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung endgültig für rechtswidrig, da das Berliner Kammergericht unzureichend geprüft hatte, ob die Haftbedingungen in Ungarn (insbesondere für non-binäre Personen) menschenrechtskonform sind. Diese Entscheidung bestätigt: Der Eingriff in Majas Grundrechte wirkt bis heute nach.

Glaubwürdige Beweise & Zeug:innenberichte

• Die Anklage stützt sich auf Zeug:innenaussagen vor Ort, Videoaufnahmen und Polizeiakten zu den vier Überfällen in Budapest.

• Verteidigung befand sich im Besitz von eidesstattlichen Erklärungen ehemaliger ungarischer Häftlinge und Berichten des European Committee for the Prevention of Torture (CPT) sowie des Hungarian Helsinki Committee, die systematische Misshandlungen und menschenrechtswidrige Haftbedingungen dokumentieren.

Internationale Solidarität & politische Reaktionen

• Politiker:innen wie Martin Schirdewan (Die Linke) und Ilaria Salis (Italien), direkt betroffen durch ähnliche Verfahren, forderten Sofortmaßnahmen und die Anerkennung des Rechtsschutzinteresses Maja T.s.

• Das Auswärtige Amt kritisierte öffentlich die Form der Vorführung die symbolische Entmenschlichung in Handschellen sei inakzeptabel.

Fazit

Der Tatvorwurf ist schwer und betrifft mehrere teilweise sehr schwer verletzte Personen. Doch der Kontext und die politischen Hintergründe dürfen nicht ignoriert werden: Hier geht es um aufgebaute Inszenierungen, verkürzte Justizverfahren, rechtswidrige Auslieferung und menschenunwürdige Haftbedingungen besonders für eine non-binäre Person.


Sicher: Wenn Maja T. schuldig gesprochen wird, sind Konsequenzen zu tragen. Aber der Prozess beginnt bereits mit der Frage nach Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und politischer Verantwortung. Die Vorwürfe stehen heute im Spannungsfeld zwischen Straftatsverdacht und autoritärer Instrumentalisierung.

Vielen Dank fürs Lesen.

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Liam

Ich heiße Liam und bin Aktiv für eine Solidarische, gerechte und Klimaneutrale Gesellschaft. Politik endet nicht am Wahltag, deswegen mache ich druck. Im Kollektiv. Im Podcast und mit Haltung 161